Mietbedingungen

 

 

 

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Wohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.

 

Die Wohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur  eigenen Nutzung vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

 

  

 

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für

 

Strom, Heizung, Wasser) enthalten.

 

 

 

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung (Ausnahmen nach Absprache). Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

 

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer und Leeren des Kühlschranks.

 

 

 

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem

 

Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

 

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der

 

nachfolgenden Höhe zu leisten:

 

 

 

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit:        20 % (mind. jedoch 25,- Euro)

 

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit:        40 %

 

Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn der Mietzeit           50 %

 

bei Nichterscheinen                                                                80 %

 

 

 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein

 

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

 

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

 

 

 

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne

 

Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem  solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

 

 

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des

 

Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 

 

 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Bei einer Langzeitmiete (ab 1 Monat) ist keine Reinigung seitens des Vermieters inklusive. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung 1x pro Woche zu reinigen, das heißt, Waschbecken, WC und Dusche (inkl. Glaswand in Wohnung 2) im Bad, Spülbecken, Arbeitsfläche und Herd/Backofen (sofern benutzt) in der Küche zu putzen und die Fußböden in der gesamten Wohnung zu reinigen. Eine Kontrolle seitens des Vermieters erfolgt wöchentlich! Es besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Reinigungskraft zu bestellen (s. Mietvertrag). Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

 

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige

 

verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche  Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten  wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

 

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.  

Es wird bei der Zahlung des Mietpreises (bar oder Überweisung) eine Kaution in Höhe von 200,- Euro erhoben, die nach Überprüfung der Wohnung durch den Vermieter nach oder bei Abreise der Mieter erstattet wird, wenn Wohnung in dem vorgeschriebenen Zustand hinterlassen wurde.                   

 

 

 

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

 

Die Wohnungen sind keine Party-Location!

 

Tierhaltung ist nicht erlaubt!

 

Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, eine Gebühr in Höhe von 500,- Euro zu verlangen!

 

 

 

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.

 

Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

 

Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 

zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke

 

einzustellen.

 

 

 

Es findet deutsches Recht Anwendung.

 

 

 

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in

 

dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart